"Haushaltsnahe Dienstleistungen" sind steuerlich auch für Privatpersonen absetzbar!
Sehen Sie meine Dienstleistungen und die Preise im Überblick.
Preisliste (Stand 01/2022)
Mindestauftragswert (inkl. Anfahrt) | 30,00 € |
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Servicespauschale inkl. Anfahrt Privat- & Geschäftskunden (bis 30 km) (Gilt auch für das Abholen und / oder Bringen von Geräten) |
25,00 € |
km-Preis / Pauschale ab 30 km: | nach Vereinbarung |
Arbeitslohn je Stunde Geschäftskunden (Abrechnung im Viertelstundentakt) (gilt auch für Fernwartung & Telefon-Support) |
69,02 € |
Arbeitslohn je Stunde Privatkunden (Abrechnung im Viertelstundentakt) (gilt auch für Fernwartung & Telefon-Support) |
58,00 € |
Expresszuschlag (garantierter Einsatz innerhalb 24 Stunden, falls Techniker verfügbar) |
auf Anfrage |
Alle Preise verstehen sich inklusive 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer, für den Privatkundenbereich und für kleinere Unternehmen. Bei größeren Firmen und in speziellen Auftrags-Fällen behalte ich mir vor die Basis-Sätze anzuheben.
Ich erstelle gern auch Kostenvoranschläge bei Versicherungsfällen für Sie.
Wartungsverträge biete ich ebenfalls an. Die Kosten und Wartungsintervalle werden anhand der Anzahl PCs, Alter, Internetleitung, gewünschtem Wartungsumfang, etc. individuell vereinbart.
Standard-Servicezeiten
Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00Zu allen anderen Zeiten wird ein Zuschlag in Höhe von 50% fällig,
oder ggf. vorher individuell vereinbart.
Wussten Sie schon, dass...
die Förderung "haushaltsnaher Dienstleistungen" auch für Dienstleistungen für Ihren privaten PC und der entsprechenden Zusatzgeräte wie Drucker, Monitor und Software gilt? Sie können bares Geld sparen!Seit dem 01.01.2009 wurde die Förderungen haushaltsnaher Dienstleistungen nochmals erhöht. Zitat aus der aktuellen Veröffentlichung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi):
"Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ... wird ausgeweitet, indem die Deckelung für den Steuerbonus von 600 € auf 1.200 € verdoppelt wird. Ab dem Jahr 2009 können somit maximal 20% von Handwerkerrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 EUR (nur für Arbeitsleistungen) abgesetzt werden. Die Maßnahme gilt unbefristet, wird aber 2 Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert."
Hier in Kurzform die Punkte, die Sie beachten sollten:
- Die Absetzbarkeit gilt nur für Dienstleistungen, nicht für verbrauchtes Material.
- Die Zahlung der Dienstleistung muss "unbar" erfolgen, d.h. das Finanzamt akzeptiert Ihre Aufwendungen nur, wenn Sie einen Beleg (Kontoauszug, Überweisungsträger) Ihrer Bank und die Rechnung vorlegen können.
- In Ihrer Steuererklärung sind die Gesamtnettoaufwendungen für die erbrachten Dienstleistungen anzugeben.